Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite wird aktualisiert, sobald eine amtliche Veröffentlichung zur Förderung ab 2027 vorliegt.
Läuft die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen Ende 2026 aus?
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Eine Fortführung ab 2027 ist nach Angaben aus der Beraterpraxis angekündigt, eine amtliche Veröffentlichung steht noch aus. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie vorliegt. Stand: Oktober 2026.
Der amtliche Wortlaut steht in Nummer 8 der Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in der Fassung vom 12. Dezember 2024: „Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.“ Auch die Programmseite des BAFA nennt die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2026 und enthält bei Abruf am 2. Oktober 2026 keine Meldung zu 2027.
Was amtlich feststeht
| Punkt | Stand | Quelle |
|---|---|---|
| Geltungsdauer | Anträge bis 31.12.2026 | Richtlinie Nr. 8 |
| Inkrafttreten | 01.01.2023 | Richtlinie Nr. 8 |
| Letzte Änderung der Richtlinie | Fassung vom 12.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B1 | Bundesanzeiger, BAFA |
| Förderfähige Kosten | höchstens 3.500 Euro | Richtlinie Nr. 5.2 |
| Zuschuss | 80 Prozent (höchstens 2.800 Euro) oder 50 Prozent (höchstens 1.750 Euro), je nach Standort | Richtlinie Nr. 5.2 |
| Anzahl je Unternehmen | höchstens 2 pro Jahr, höchstens 5 innerhalb der Richtliniendauer | Richtlinie Nr. 5.2 |
| Verwendungsnachweis | spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens | Richtlinie Nr. 7.2.3 |
| Finanzierung | Bundesprogramm ESF Plus, Förderperiode 2021 bis 2027 | Richtlinie Nr. 1.2 |
Eine Bekanntmachung aus dem Jahr 2026 zur Verlängerung oder zu einer Nachfolgerichtlinie haben wir im Bundesanzeiger und auf den Seiten des BAFA bis zum Stand dieser Seite nicht gefunden.
Was gilt für Beratungen, die Ende 2026 beantragt werden?
Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 gestellt wird, fällt unter die geltende Richtlinie. Die Beratung darf aber erst beginnen, wenn das Unternehmen das Informationsschreiben der Leitstelle erhalten hat; schon ein unterschriebener Beratungsvertrag zählt als Beginn (Nr. 7.2.2). Danach haben Sie und Ihr Kunde bis zu sechs Monate Zeit, die Unterlagen vollständig bei der Leitstelle einzureichen (Nr. 7.2.3).
Daraus folgt für die Praxis:
- Antrag rechtzeitig stellen. Wer im Dezember 2026 beantragt, sollte nicht auf den letzten Tag warten. Das Antragsportal und die Leitstellen brauchen Bearbeitungszeit.
- Erst nach dem Informationsschreiben beginnen. Auch kurz vor dem Jahreswechsel gilt das Verbot des vorzeitigen Beginns. Das BAFA hat Berater im Juli 2025 ausdrücklich daran erinnert und rechnet Ablehnungen wegen vorzeitigen Beginns dem Berater zu.
- Sechs-Monats-Frist im Blick behalten. Bei einem Antrag im Dezember 2026 reicht die Frist für den Verwendungsnachweis je nach Datum des Informationsschreibens bis in das Jahr 2027.
- Verwendungsnachweis vollständig vorbereiten. Beratungsbericht mit beiden Unterschriften, Rechnung, Kontoauszug und Erklärungen nach Nr. 7.2.3.
Was ist zu einer Förderung ab 2027 noch offen?
Solange keine amtliche Veröffentlichung vorliegt, sind alle Details einer Förderung ab 2027 offen. Dazu gehören die Laufzeit, die Höhe der förderfähigen Kosten und der Zuschüsse, die Zahl der Beratungen je Unternehmen und die Frage, ob bereits erhaltene Beratungen angerechnet werden. Offen ist auch, ob die bestehende Registrierung als Beratungsunternehmen weiter gilt.
Ein Blick auf frühere Verlängerungen zeigt, dass sich bei einer Fortführung Einzelheiten ändern können. Bei der Verlängerung der Vorgängerrichtlinie zum 1. Januar 2021 hat das BAFA die Berater mit einem Rundschreiben informiert. Laut diesem Schreiben blieb die Richtlinie im Wesentlichen unverändert, die Kontingente je Unternehmen und mehrere Merkblätter wurden aber neu geregelt. Ob es diesmal ähnlich läuft, ist nicht bekannt.
| Frage | Stand Oktober 2026 |
|---|---|
| Gibt es eine Förderung ab 2027? | nach Angaben aus der Beraterpraxis angekündigt, amtlich nicht veröffentlicht |
| Gelten die Konditionen unverändert weiter? | offen |
| Werden bisherige Beratungen auf das Kontingent angerechnet? | offen |
| Bleibt die Beraterregistrierung bestehen? | offen |
| Wann erscheint eine Veröffentlichung? | offen |
Was Berater jetzt tun können
Berater können sich auf beide Fälle vorbereiten, ohne auf Vermutungen zu bauen. Laufende und geplante Beratungen sollten nach der geltenden Richtlinie sauber abgeschlossen werden, mit vollständigen Berichten und eingehaltenen Fristen. Für Neukunden ab Januar 2027 lohnt es sich, im Gespräch offen zu sagen, dass die Konditionen ab 2027 noch nicht amtlich feststehen.
Wer neben der BAFA-Beratung auch INQA-Coachings anbietet, hat ein zweites Programm mit längerer Laufzeit: Die INQA-Coaching-Richtlinie vom 12. Juni 2026 gilt bis zum 31. Dezember 2029, Schecks werden bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben (BAnz AT 22.06.2026 B2, Nr. 5.2 und 8). Voraussetzung ist eine Autorisierung als INQA-Coach.
Häufige Fragen
Kann ich im Dezember 2026 noch eine BAFA-Beratung beantragen lassen?
Ja. Die Richtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Beratung beginnt erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle, der Verwendungsnachweis folgt spätestens sechs Monate danach.
Ist die Verlängerung der BAFA-Förderung beschlossen?
Eine amtliche Veröffentlichung liegt mit Stand 2. Oktober 2026 nicht vor. Eine Fortführung ab 2027 ist nach Angaben aus der Beraterpraxis angekündigt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es eine amtliche Quelle gibt.
Ändern sich die Fördersätze ab 2027?
Das ist offen. Bis zu einer amtlichen Veröffentlichung gelten nur die Konditionen der aktuellen Richtlinie für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.
Wo erfahre ich zuerst von einer Verlängerung?
Amtlich wird eine neue oder geänderte Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das BAFA informiert auf seiner Programmseite und in Rundschreiben an registrierte Berater.